AHV IV & Sozialversicherung
Pro Infirmis
Rechtsratgeber: Hilflosenentschädigung bei Volljährigen
Geprüft im Juli 2026Link erreichbar im September 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Pro Infirmis erklärt hier konkret in Franken, was die drei Schweregrade der Hilflosenentschädigung bedeuten: leicht rund 504 Franken, mittel rund 1260 Franken und schwer rund 2016 Franken pro Monat. Für Angehörige, die nach einem schweren Schlaganfall oft zum ersten Mal mit IV-Formularen konfrontiert sind, macht diese konkrete Zahlenangabe den abstrakten Leistungsanspruch greifbar. Für die Antragstellung und Beratung verweist Pro Infirmis an die eigene kantonale Beratungsstelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- IV
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Sprachen
- Deutsch
- Adresse
- Schweiz
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)
