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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) – Medizinische Kontrolle
Fahreignung nach Krankheit – kantonale Behörde (Gesundheitsprüfung / Verkehrsmedizinische Kontrolle; Fahren mit einer Behinderung)
Geprüft im Oktober 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) entscheidet im Kanton Bern, ob jemand nach einer Krankheit wie einem Hirnschlag wieder Auto fahren darf, und ordnet nötige Abklärungen an.
Weitere Fahreignung & Auto in BernWeitere Soziales & Teilhabe im Kanton Bern
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zugang
- Verfügung der Behörde
- Stationär oder ambulant
- Ambulant
- Adresse
- Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern
- Zeiten
- Telefon Medizinische Kontrolle Di–Do 9:00–11:30 und 14:00–15:30; Akteneinsicht nur mit Termin
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Wer bezahlt, Sprachen)
