Erwachsenenschutz & Gericht nach einem Hirnschlag in Bern
2 Anlaufstellen für Erwachsenenschutz & Gericht im Umkreis von 30 km um Bern – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Wer nach einem Hirnschlag nicht mehr selbst entscheiden kann, wird durch Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung oder – wenn beides fehlt – durch das gesetzliche Vertretungsrecht der Angehörigen vertreten. Reicht das nicht, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft.
Die KESB ist eine Behörde, kein Gegner: Sie prüft, ob die Vertretung durch Angehörige genügt, und setzt Beistände oft aus der Familie ein. Beratung dazu geben Pro Infirmis, die Rechtsberatungsstellen und die KESB selbst. Erstellen Sie – wenn noch möglich – einen Vorsorgeauftrag.
Zahlen und Namen in Bern
- 2 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Bern.
- Am nächsten: FMH – Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte in Bern (1.9 km).
- Für Bern zuständig: KESB Bern (Stadt).
- 1 Eintrag hat Via Communa von Hand geprüft.
Für Bern zuständig(1)
Versorgungsauftrag für Bern – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- KESB Bern (Stadt)Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für die Stadt BernBernZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 321 67 67Website
In der Nähe von Bern(1)
Frei wählbar – sortiert nach Entfernung vom Zentrum von Bern, bis 30 km.
- FMH – Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrzteRecht & Finanzen – Patientenverfügung (Formular Download, auch FR)1.9 km entferntBernVon Hand geprüftWebsite
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Bern aus.
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