Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Burgdorf
5 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Burgdorf – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Burgdorf
- 5 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Burgdorf.
- Für Burgdorf zuständig: AHV-Zweigstelle Burgdorf, Sozialdirektion Burgdorf, Ausgleichskasse des Kantons Bern, IV-Stelle Bern.
Für Burgdorf zuständig(4)
Versorgungsauftrag für Burgdorf – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- AHV-Zweigstelle BurgdorfAnmeldestelle für AHV/IV, FamilienzulagenBurgdorfZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 034 429 91 11Website
- Sozialdirektion BurgdorfSozialhilfe, Erwachsenen- und KindesschutzBurgdorfZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 034 429 91 11Website
- Ausgleichskasse des Kantons BernAHV-AusgleichskasseBernZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 379 79 79Website
- IV-Stelle BernIV-StelleBernZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 379 79 79Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
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Telefonisch und online erreichbar – auch von Burgdorf aus.
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