Recht & Patientenrechte nach einem Hirnschlag in Genf
1 Anlaufstelle für Recht & Patientenrechte im Umkreis von 30 km um Genf – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Rechtsfragen nach einem Hirnschlag betreffen meist Versicherungen: einen abgelehnten IV-Entscheid, eine Kostengutsprache, die Kündigung während der Krankheit. Patientenstellen, die Ombudsstellen der Krankenversicherer und die Rechtsdienste von Procap und Inclusion Handicap beraten kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag.
Fristen sind kurz – gegen einen IV-Entscheid haben Sie 30 Tage. Rufen Sie sofort an, wenn ein Entscheid kommt, den Sie nicht verstehen. Nehmen Sie den Entscheid, die Arztberichte und Ihren Schriftverkehr mit.
Zahlen und Namen in Genf
- 1 Anlaufstelle im Umkreis von 30 km um Genf.
- Am nächsten: APAS – Association pour la permanence de défense des patients et des assurés in Genève (0.8 km).
- 1 Eintrag hat Via Communa von Hand geprüft.
In der Nähe von Genf(1)
Frei wählbar – sortiert nach Entfernung vom Zentrum von Genf, bis 30 km.
- APAS – Association pour la permanence de défense des patients et des assurésConseil juridique en assurances sociales et assurance-maladie0.8 km entferntGenèveVon Hand geprüftAnrufen: 022 786 35 11Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Genf aus.
Andere Bereiche in Genf
Alle Themen in GenfAlle Finanzen & Administration im Kanton Genf
Eine Stelle fehlt?
Sie kennen ein Angebot für Recht & Patientenrechte in Genf, das hier nicht steht? Melden Sie es uns – wir prüfen jede Meldung.
