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Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in La Chaux-de-Fonds

6 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um La Chaux-de-Fonds – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.

Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».

Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.

Zahlen und Namen in La Chaux-de-Fonds

  • 6 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um La Chaux-de-Fonds.
  • Am nächsten: Agence régionale AVS Peseux in Peseux (14.6 km).
  • Für La Chaux-de-Fonds zuständig: Agence régionale AVS La Chaux-de-Fonds, Caisse cantonale neuchâteloise de compensation.
  • 4 Einträge hat Via Communa von Hand geprüft.

Für La Chaux-de-Fonds zuständig(2)

Versorgungsauftrag für La Chaux-de-Fonds – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.

In der Nähe von La Chaux-de-Fonds(4)

Frei wählbar – sortiert nach Entfernung vom Zentrum von La Chaux-de-Fonds, bis 30 km.

Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben

Im ganzen Kanton und schweizweit

Telefonisch und online erreichbar – auch von La Chaux-de-Fonds aus.

Alle 4 Stellen in der Ergebnisliste

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