Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Lausanne
2 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Lausanne – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Lausanne
- 2 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Lausanne.
- Für Lausanne zuständig: AAS Lausanne, Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS.
Für Lausanne zuständig(2)
Versorgungsauftrag für Lausanne – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- AAS LausanneAgence d'assurances sociales – Ergänzungsleistungen (PC)LausanneZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 021 315 71 00Website
- Caisse cantonale vaudoise de compensation AVSAHV-Ausgleichskasse (Caisse de compensation AVS)VeveyZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 021 964 12 11Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Lausanne aus.
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