Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Nyon
2 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Nyon – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Nyon
- 2 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Nyon.
- Für Nyon zuständig: AAS Nyon (ARAS Nyon), Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS.
Für Nyon zuständig(2)
Versorgungsauftrag für Nyon – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- AAS Nyon (ARAS Nyon)Agence d'assurances sociales – Ergänzungsleistungen (PC)NyonZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 021 338 99 99Website
- Caisse cantonale vaudoise de compensation AVSAHV-Ausgleichskasse (Caisse de compensation AVS)VeveyZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 021 964 12 11Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Nyon aus.
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