Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Siders
3 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Siders – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Siders
- 3 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Siders.
- Für Siders zuständig: AHV-Zweigstelle Sierre, Caisse cantonale de compensation du Valais, Caisse de compensation du canton du Valais / Ausgleichskasse des Kantons Wallis.
Für Siders zuständig(3)
Versorgungsauftrag für Siders – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- AHV-Zweigstelle SierreAHV-Zweigstelle – Anmeldung ErgänzungsleistungenSierreZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 027 563 67 09Website
- Caisse cantonale de compensation du ValaisAHV-Ausgleichskasse (Caisse de compensation)SionZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 027 607 55 00Website
- Caisse de compensation du canton du Valais / Ausgleichskasse des Kantons WallisPrestations complémentaires / ErgänzungsleistungenSionZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 027 607 55 00Website
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Telefonisch und online erreichbar – auch von Siders aus.
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