Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Sitten
3 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Sitten – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Sitten
- 3 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Sitten.
- Für Sitten zuständig: Agence AVS Sion, Caisse cantonale de compensation du Valais, Caisse de compensation du canton du Valais / Ausgleichskasse des Kantons Wallis.
Für Sitten zuständig(3)
Versorgungsauftrag für Sitten – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Agence AVS SionAgence AVS – Anmeldung Ergänzungsleistungen (prestations complémentaires)Sion 2Zuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 027 324 12 57, 027 324 12 89Website
- Caisse cantonale de compensation du ValaisAHV-Ausgleichskasse (Caisse de compensation)SionZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 027 607 55 00Website
- Caisse de compensation du canton du Valais / Ausgleichskasse des Kantons WallisPrestations complémentaires / ErgänzungsleistungenSionZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 027 607 55 00Website
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Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Sitten aus.
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