Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Uster
3 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Uster – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Uster
- 3 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Uster.
- Für Uster zuständig: Stadt Uster – Sozialversicherung, SVA Zürich.
Für Uster zuständig(2)
Versorgungsauftrag für Uster – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Stadt Uster – SozialversicherungStadt UsterUsterZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 044 944 76 40Website
- SVA ZürichAHV-AusgleichskasseZürichZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 044 448 89 40Website
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Telefonisch und online erreichbar – auch von Uster aus.
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