Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Winterthur
3 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Winterthur – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Winterthur
- 3 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Winterthur.
- Für Winterthur zuständig: Stadt Winterthur – Zusatzleistungen zur AHV/IV, SVA Zürich.
Für Winterthur zuständig(2)
Versorgungsauftrag für Winterthur – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Stadt Winterthur – Zusatzleistungen zur AHV/IVDepartement Soziales, Soziale Dienste, SozialversicherungenWinterthurZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 052 267 64 84Website
- SVA ZürichAHV-AusgleichskasseZürichZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 044 448 89 40Website
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Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Winterthur aus.
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