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Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Yverdon-les-Bains

4 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Yverdon-les-Bains – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.

Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».

Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.

Zahlen und Namen in Yverdon-les-Bains

  • 4 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Yverdon-les-Bains.
  • Am nächsten: Agence régionale AVS Corcelles-Cormondrèche in Corcelles-Cormondrèche (29 km).
  • Für Yverdon-les-Bains zuständig: AAS Yverdon-les-Bains (JUNOVA), Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS.
  • 2 Einträge hat Via Communa von Hand geprüft.

Für Yverdon-les-Bains zuständig(2)

Versorgungsauftrag für Yverdon-les-Bains – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.

In der Nähe von Yverdon-les-Bains(2)

Frei wählbar – sortiert nach Entfernung vom Zentrum von Yverdon-les-Bains, bis 30 km.

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Telefonisch und online erreichbar – auch von Yverdon-les-Bains aus.

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