Erwachsenenschutz & Gericht nach einem Hirnschlag in Baden
1 Anlaufstelle für Erwachsenenschutz & Gericht im Umkreis von 30 km um Baden – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Wer nach einem Hirnschlag nicht mehr selbst entscheiden kann, wird durch Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung oder – wenn beides fehlt – durch das gesetzliche Vertretungsrecht der Angehörigen vertreten. Reicht das nicht, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft.
Die KESB ist eine Behörde, kein Gegner: Sie prüft, ob die Vertretung durch Angehörige genügt, und setzt Beistände oft aus der Familie ein. Beratung dazu geben Pro Infirmis, die Rechtsberatungsstellen und die KESB selbst. Erstellen Sie – wenn noch möglich – einen Vorsorgeauftrag.
Zahlen und Namen in Baden
- 1 Anlaufstelle im Umkreis von 30 km um Baden.
- Für Baden zuständig: Familiengericht Baden (als KESB).
Für Baden zuständig(1)
Versorgungsauftrag für Baden – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Familiengericht Baden (als KESB)Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)BadenZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 056 200 13 95Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Baden aus.
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