Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Baden
5 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Baden – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Baden
- 5 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Baden.
- Für Baden zuständig: SVA Gemeindezweigstelle Baden, SVA Aargau.
Für Baden zuständig(2)
Versorgungsauftrag für Baden – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- SVA Gemeindezweigstelle BadenBeratung zu AHV, IV und ErgänzungsleistungenBadenZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 056 200 82 13Website
- SVA AargauAHV-AusgleichskasseAarauZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 062 836 81 81Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Baden aus.
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