Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Basel
5 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Basel – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Basel
- 5 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Basel.
- Für Basel zuständig: Kanton Basel-Stadt, Amt für Sozialbeiträge (ASB), IV-Stelle Basel-Stadt, Ausgleichskasse Basel-Stadt, Kanton Basel-Stadt, Sozialhilfe (Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt).
Für Basel zuständig(4)
Versorgungsauftrag für Basel – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Kanton Basel-Stadt, Amt für Sozialbeiträge (ASB)Ergänzungsleistungen zu AHV und IVBaselZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 061 267 86 66Website
- IV-Stelle Basel-StadtIV-StelleBaselZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 061 225 25 25Website
- Ausgleichskasse Basel-StadtAHV-AusgleichskasseBaselZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 061 685 22 22Website
- Kanton Basel-Stadt, Sozialhilfe (Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt)Sozialhilfe Basel-StadtBaselZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 061 267 02 00Website
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Telefonisch und online erreichbar – auch von Basel aus.
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