Recht & Patientenrechte nach einem Hirnschlag in Basel
1 Anlaufstelle für Recht & Patientenrechte im Umkreis von 30 km um Basel – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Rechtsfragen nach einem Hirnschlag betreffen meist Versicherungen: einen abgelehnten IV-Entscheid, eine Kostengutsprache, die Kündigung während der Krankheit. Patientenstellen, die Ombudsstellen der Krankenversicherer und die Rechtsdienste von Procap und Inclusion Handicap beraten kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag.
Fristen sind kurz – gegen einen IV-Entscheid haben Sie 30 Tage. Rufen Sie sofort an, wenn ein Entscheid kommt, den Sie nicht verstehen. Nehmen Sie den Entscheid, die Arztberichte und Ihren Schriftverkehr mit.
Zahlen und Namen in Basel
- 1 Anlaufstelle im Umkreis von 30 km um Basel.
- Für Basel zuständig: Kanton Basel-Stadt, Amt für Sozialbeiträge (ASB).
Für Basel zuständig(1)
Versorgungsauftrag für Basel – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Kanton Basel-Stadt, Amt für Sozialbeiträge (ASB)Individuelle Prämienverbilligung KrankenversicherungBaselZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 061 267 87 11Website
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Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Basel aus.
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