Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Horgen
3 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Horgen – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Horgen
- 3 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Horgen.
- Für Horgen zuständig: Gemeinde Horgen – Zusatzleistungen zur AHV/IV, SVA Zürich.
Für Horgen zuständig(2)
Versorgungsauftrag für Horgen – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Gemeinde Horgen – Zusatzleistungen zur AHV/IVunklarHorgenZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 044 728 42 33Website
- SVA ZürichAHV-AusgleichskasseZürichZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 044 448 89 40Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Horgen aus.
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