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Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Horgen

3 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Horgen – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.

Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».

Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.

Zahlen und Namen in Horgen

  • 3 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Horgen.
  • Für Horgen zuständig: Gemeinde Horgen – Zusatzleistungen zur AHV/IV, SVA Zürich.

Für Horgen zuständig(2)

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