Recht & Patientenrechte nach einem Hirnschlag in Horgen
1 Anlaufstelle für Recht & Patientenrechte im Umkreis von 30 km um Horgen – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Rechtsfragen nach einem Hirnschlag betreffen meist Versicherungen: einen abgelehnten IV-Entscheid, eine Kostengutsprache, die Kündigung während der Krankheit. Patientenstellen, die Ombudsstellen der Krankenversicherer und die Rechtsdienste von Procap und Inclusion Handicap beraten kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag.
Fristen sind kurz – gegen einen IV-Entscheid haben Sie 30 Tage. Rufen Sie sofort an, wenn ein Entscheid kommt, den Sie nicht verstehen. Nehmen Sie den Entscheid, die Arztberichte und Ihren Schriftverkehr mit.
Zahlen und Namen in Horgen
- 1 Anlaufstelle im Umkreis von 30 km um Horgen.
- Am nächsten: Zuger Kantonsspital AG in Baar (9.2 km).
- 1 Eintrag hat Via Communa von Hand geprüft.
In der Nähe von Horgen(1)
Frei wählbar – sortiert nach Entfernung vom Zentrum von Horgen, bis 30 km.
- Zuger Kantonsspital AGPatientenberatung9.2 km entferntBaarVon Hand geprüftAnrufen: 041 399 42 50Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Horgen aus.
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