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Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Langenthal

5 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Langenthal – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.

Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».

Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.

Zahlen und Namen in Langenthal

  • 5 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Langenthal.
  • Für Langenthal zuständig: AHV-Zweigstelle Langenthal, Sozialamt Langenthal, Ausgleichskasse des Kantons Bern, IV-Stelle Bern.

Für Langenthal zuständig(4)

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