Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Langenthal
5 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Langenthal – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Langenthal
- 5 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Langenthal.
- Für Langenthal zuständig: AHV-Zweigstelle Langenthal, Sozialamt Langenthal, Ausgleichskasse des Kantons Bern, IV-Stelle Bern.
Für Langenthal zuständig(4)
Versorgungsauftrag für Langenthal – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- AHV-Zweigstelle LangenthalAnmeldestelle für AHV/IVLangenthalZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 062 916 23 46Website
- Sozialamt LangenthalFachbereich SozialhilfeLangenthalZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 062 916 22 80Website
- Ausgleichskasse des Kantons BernAHV-AusgleichskasseBernZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 379 79 79Website
- IV-Stelle BernIV-StelleBernZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 379 79 79Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Langenthal aus.
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