Recht & Patientenrechte nach einem Hirnschlag in Langenthal
1 Anlaufstelle für Recht & Patientenrechte im Umkreis von 30 km um Langenthal – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Rechtsfragen nach einem Hirnschlag betreffen meist Versicherungen: einen abgelehnten IV-Entscheid, eine Kostengutsprache, die Kündigung während der Krankheit. Patientenstellen, die Ombudsstellen der Krankenversicherer und die Rechtsdienste von Procap und Inclusion Handicap beraten kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag.
Fristen sind kurz – gegen einen IV-Entscheid haben Sie 30 Tage. Rufen Sie sofort an, wenn ein Entscheid kommt, den Sie nicht verstehen. Nehmen Sie den Entscheid, die Arztberichte und Ihren Schriftverkehr mit.
Zahlen und Namen in Langenthal
- 1 Anlaufstelle im Umkreis von 30 km um Langenthal.
- Für Langenthal zuständig: Prämienverbilligung Kanton Bern.
Für Langenthal zuständig(1)
Versorgungsauftrag für Langenthal – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Prämienverbilligung Kanton BernAmt für Sozialversicherungen (ASV) – Prämienverbilligung KrankenversicherungOstermundigenZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 636 45 00Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Langenthal aus.
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