Erwachsenenschutz & Gericht nach einem Hirnschlag in Luzern
1 Anlaufstelle für Erwachsenenschutz & Gericht im Umkreis von 30 km um Luzern – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Wer nach einem Hirnschlag nicht mehr selbst entscheiden kann, wird durch Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung oder – wenn beides fehlt – durch das gesetzliche Vertretungsrecht der Angehörigen vertreten. Reicht das nicht, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft.
Die KESB ist eine Behörde, kein Gegner: Sie prüft, ob die Vertretung durch Angehörige genügt, und setzt Beistände oft aus der Familie ein. Beratung dazu geben Pro Infirmis, die Rechtsberatungsstellen und die KESB selbst. Erstellen Sie – wenn noch möglich – einen Vorsorgeauftrag.
Zahlen und Namen in Luzern
- 1 Anlaufstelle im Umkreis von 30 km um Luzern.
- Für Luzern zuständig: KESB Stadt Luzern.
Für Luzern zuständig(1)
Versorgungsauftrag für Luzern – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- KESB Stadt LuzernKindes- und Erwachsenenschutzbehörde – Kreis Stadt LuzernLuzernZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 041 208 82 57Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Luzern aus.
Andere Bereiche in Luzern
Alle Themen in LuzernAlle Finanzen & Administration im Kanton Luzern
Eine Stelle fehlt?
Sie kennen ein Angebot für Erwachsenenschutz & Gericht in Luzern, das hier nicht steht? Melden Sie es uns – wir prüfen jede Meldung.
