Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Luzern
4 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Luzern – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Luzern
- 4 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Luzern.
- Für Luzern zuständig: WAS Wirtschaft Arbeit Soziales – Ausgleichskasse Luzern, WAS Wirtschaft Arbeit Soziales – IV-Stelle Luzern.
Für Luzern zuständig(2)
Versorgungsauftrag für Luzern – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- WAS Wirtschaft Arbeit Soziales – Ausgleichskasse LuzernAHV-AusgleichskasseKriensZuständig je nach WohnortVon Hand geprüft
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV – Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde
- Prämienverbilligung (IPV) – zentrale Anmeldung direkt bei WAS Luzern
- WAS Wirtschaft Arbeit Soziales – IV-Stelle LuzernIV-StelleKriensZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 041 209 00 02Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Luzern aus.
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