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Erwachsenenschutz & Gericht nach einem Hirnschlag in St. Gallen

1 Anlaufstelle für Erwachsenenschutz & Gericht im Umkreis von 30 km um St. Gallen – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.

Wer nach einem Hirnschlag nicht mehr selbst entscheiden kann, wird durch Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung oder – wenn beides fehlt – durch das gesetzliche Vertretungsrecht der Angehörigen vertreten. Reicht das nicht, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft.

Die KESB ist eine Behörde, kein Gegner: Sie prüft, ob die Vertretung durch Angehörige genügt, und setzt Beistände oft aus der Familie ein. Beratung dazu geben Pro Infirmis, die Rechtsberatungsstellen und die KESB selbst. Erstellen Sie – wenn noch möglich – einen Vorsorgeauftrag.

Zahlen und Namen in St. Gallen

  • 1 Anlaufstelle im Umkreis von 30 km um St. Gallen.
  • Für St. Gallen zuständig: KESB Region St. Gallen.

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