Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in St. Gallen
4 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um St. Gallen – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in St. Gallen
- 4 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um St. Gallen.
- Für St. Gallen zuständig: SVA St. Gallen.
Für St. Gallen zuständig(1)
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- SVA St. GallenIV-StelleSt. GallenZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 071 282 66 33Website
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