Staatliche Geldgeber nach einem Hirnschlag in Thun
4 Anlaufstellen für Staatliche Geldgeber im Umkreis von 30 km um Thun – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Die staatlichen Geldgeber nach einem Hirnschlag sind die IV-Stelle und die Ausgleichskasse des Kantons (IV-Rente, Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel, Eingliederung), die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV und als letztes Netz die Sozialhilfe der Gemeinde. Sie sind an den Wohnkanton gebunden – deshalb stehen sie hier unter «zuständig».
Melden Sie sich früh bei der IV an: Leistungen gibt es frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, nie rückwirkend. Der Sozialdienst des Spitals hilft beim Ausfüllen. Mitbringen: Arztberichte, Lohnausweise, Versicherungsunterlagen.
Zahlen und Namen in Thun
- 4 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Thun.
- Für Thun zuständig: AHV-Zweigstelle Thun, Ausgleichskasse des Kantons Bern, IV-Stelle Bern.
Für Thun zuständig(3)
Versorgungsauftrag für Thun – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- AHV-Zweigstelle ThunAnmeldestelle für AHV/IV im ThunerhofThunZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 033 225 82 59Website
- Ausgleichskasse des Kantons BernAHV-AusgleichskasseBernZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 379 79 79Website
- IV-Stelle BernIV-StelleBernZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 379 79 79Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Thun aus.
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