Recht & Patientenrechte nach einem Hirnschlag in Thun
2 Anlaufstellen für Recht & Patientenrechte im Umkreis von 30 km um Thun – zuständige Stellen zuerst, dann nach Entfernung, alle mit Telefonnummer.
Rechtsfragen nach einem Hirnschlag betreffen meist Versicherungen: einen abgelehnten IV-Entscheid, eine Kostengutsprache, die Kündigung während der Krankheit. Patientenstellen, die Ombudsstellen der Krankenversicherer und die Rechtsdienste von Procap und Inclusion Handicap beraten kostenlos oder gegen einen kleinen Beitrag.
Fristen sind kurz – gegen einen IV-Entscheid haben Sie 30 Tage. Rufen Sie sofort an, wenn ein Entscheid kommt, den Sie nicht verstehen. Nehmen Sie den Entscheid, die Arztberichte und Ihren Schriftverkehr mit.
Zahlen und Namen in Thun
- 2 Anlaufstellen im Umkreis von 30 km um Thun.
- Am nächsten: Inclusion Handicap in Bern (27.2 km).
- Für Thun zuständig: Prämienverbilligung Kanton Bern.
- 1 Eintrag hat Via Communa von Hand geprüft.
Für Thun zuständig(1)
Versorgungsauftrag für Thun – hier sind Sie richtig, die Entfernung spielt keine Rolle.
- Prämienverbilligung Kanton BernAmt für Sozialversicherungen (ASV) – Prämienverbilligung KrankenversicherungOstermundigenZuständig je nach WohnortVon Hand geprüftAnrufen: 031 636 45 00Website
In der Nähe von Thun(1)
Frei wählbar – sortiert nach Entfernung vom Zentrum von Thun, bis 30 km.
- Inclusion HandicapRecht & Finanzen – Rechtsberatung Sozialversicherungsrecht (Suisse romande / Deutschschweiz)27.2 km entferntBernVon Hand geprüftAnrufen: 031 370 08 36Website
Umkreis ändern oder eigenen Wohnort eingeben
Im ganzen Kanton und schweizweit
Telefonisch und online erreichbar – auch von Thun aus.
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